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Strafanzeige und –antrag  gegen  Herrn Thilo Sarrazin

An die Staatsanwaltschaft
beim Landgericht Berlin
Turmstraße 91

10559 Berlin
vorab per Fax 030 9014-33 10


Berlin, den 22. Oktober 2010

Eilt bitte sofort vorlegen

Strafanzeige und –antrag

gegen

Herrn Thilo Sarrazin, Bundesbank-Vorstandsmitglied und SPD- Mitglied, früherer Finanzsenator von Berlin

Anzeigeerstatter und Antragsteller:

1.) Priv.-Doz. Dr. Dr. Ümit Yazicioglu

Hiermit erstatte ich Strafanzeige und –antrag wegen

-seiner jüngsten öffentlich verbreiteten Äußerungen, wegen aller in Frage kommenden Delikte, insbesondere

-der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nrn, 1, 2 StGB wegen der Verbreitung von Schriften, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung und eine national, rassisch, religiös und durch das Volkstum bestimmte Gruppe aufstachelt und deren Menschenwürde ebenso angreift (§ 130 Abs. 2
StGB),

-der Beschimpfung von Religionsgesellschaften nach § 166 Abs. 2 StGB und -der Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung nach §§ 185 ff. StGB.


Der Anzeigeersatter ist Hochschullehrer. Kurz zu seiner Biografie:

Priv.-Doz. Dr. rer. publ. Dr. rer. pol. Ümit Yazicioglu, Mag. rer. publ.  (Speyer), geb. 1958 in Erzurum Türkei. Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und der Verwaltungswissenschaften als Aufbaustudium in Speyer. Er ist Verwaltungs-und Politikwissenschaftler  und lehrt seit 2000 am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin.
Von 1996 bis 1997 war er Mitglied des Senats der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Er befasste sich  mit Fragen über die künftige Rolle der Türkei in der Europäischen Union: Erwartungen, Konflikte, Terrorismus, Asyl, Verfassungs-und Europarecht, sowie der Kurdenproblematik und Migrationsforschung. Er ist auf diesen Gebieten ein anerkannter Experte und Berater.

Der Anzeigeerstatter sieht durch die rassistischen und islamophoben Äußerungen das friedliche Miteinander in der Bevölkerung gefährdet. Als deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund/ Türkei-Kurdistan fühlet er sich durch die Äußerungen des Angezeigten auch persönlich in seiner Ehre gekränkt.

Begründung:

I. Sachverhalt
1.)
Der seit Jahren wegen verschiedener öffentlicher Äußerungen umstrittene Herr Sarrazin hat ein Buch mit dem Titel „Deutschland schafft sich ab – wie wir unser Land aufs Spiel setzen“ verfasst, das am Montag, den 30. August 2010, erscheinen ist, wie er und sein Verlag, die Deutsche Verlagsanstalt, mitgeteilt haben. Auszüge aus dem Buch sind in verschiedenen Printmedien erschienen, so u. a. ein Kapitel zur Einwanderungspolitik im „Spiegel“ 24/2010.

Die darin vertretenen „Thesen“, die insbesondere hiesige Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund aus der Türkei, arabischen Ländern und Afrika diskriminieren, sind seit Tagen Gegenstand intensiver öffentlicher Debatten in nahezu allen Massenmedien sind seit Tagen Gegenstand
intensiver öffentlicher Debatten in nahezu allen Massenmedien.

Sehr kritisch haben sich neben einigen Massenmedien insbesondere Migrantenverbände, der Zentralrat der Juden, SPD-Politiker u. v. a. m. geäußert. Dem gegenüber werden seine „Thesen“ von der neonazistischen NPD ausdrücklich begrüßt, die rassistische Partei Pro-Deutschland hat ihm aufgrund der neuesten Veröffentlichungen laut Medienberichten den Vorsitz angeboten.
Die Hetze Sarrazins gegen türkische, kurdische und arabische Migrantinnen und Migranten in der Bundesrepublik knüpft an frühere Äußerungen in Interviews und andere öffentlichen Stellungnahmen an, in denen diese ausdrücklich als „dumm“ und eine „Bedrohung für Deutschland“ bezeichnet und so rassistisch motivierte Überfremdungsängste geschürt werden.

Im Einzelnen:

Im Vorabdruck des Buches im „Spiegel“ heißt es u. a.:

"Ich möchte, dass auch meine Urenkel in 100 Jahren noch in Deutschland leben können, wenn sie dies wollen. Ich möchte nicht, dass das Land meiner Enkel und Urenkel zu großen Teilen muslimisch ist, das dort über weite Strecken Türkisch und Arabisch gesprochen wird, die Frauen ein Kopftuch tragen und der Tagesrhythmus vom Ruf der Muezzine bestimmt wird. Wenn ich das erleben will, kann ich eine Urlaubsreise ins Morgenland buchen. (...)

In jedem Land Europas kosten die muslimischen Migranten aufgrund ihrer niedrigen Erwerbsbeteiligung und hohen Inanspruchnahme von Sozialleistungen die Staatskasse mehr, als sie an wirtschaftlichem Mehrwert einbringen. Kulturell und zivilisatorisch bedeuten die Gesellschaftsbilder und

Wertvorstellungen, die sie vertreten, einen Rückschritt. Demografisch stellt die enorme Fruchtbarkeit der muslimischen Migranten eine Bedrohung für das kulturelle und zivilisatorische Gleichgewicht im alternden Europa dar. (...) Diskriminierung scheidet als Grund für die mangelhaften Erfolge der muslimischen Migranten im Bildungs-und Beschäftigungssystem aus, denn andere Migrantengruppen, die – aus Fernost oder Indien kommend – eher noch fremdartiger aussehen als Türken und Araber, schneiden teilweise sogar besser ab als die Deutschen." rtreten, einen Rückschritt. Demografisch stellt die enorme Fruchtbarkeit der muslimischen Migranten eine Bedrohung für das kulturelle und zivilisatorische  Gleichgewicht im alternden Europa dar. (...) Diskriminierung scheidet als Grund für die mangelhaften Erfolge der muslimischen Migranten im Bildungs-und Beschäftigungssystem aus, denn andere Migrantengruppen, die – aus Fernost oder Indien kommend – eher noch fremdartiger aussehen
als Türken und Araber, schneiden teilweise sogar besser ab als die Deutschen."

Der Anzeigeerstatter verwahrt sich gegen derartige gezielte Diskriminierungen, die sie zutiefst in ihrer Menschenwürde treffen. Sarrazins Äußerungen führen zu Vorurteilen, verknüpft mit weit reichenden, in dieser Radikalität nur von antidemokratischen, rechtsextremen Parteien erhobenen Parolen. Sie sind damit auch eine Gefahr für unsere Demokratie und Wertegemeinschaft. Sie schaden dem Bild Deutschlands in der Welt.

Das zentrale Anliegen seines Buches: Die islamische Immigration nach Deutschland muss gestoppt werden und zwar aus genetischen  – also rassistischen – Gründen. In einem Artikel der FAZ- online heißt es hierzu mit weiteren Zitaten von Herrn Sarrazzin:

„Die kulturelle Fremdheit muslimischer Migranten könnte relativiert werden, wenn diese Migranten ein besonderes qualifikatorisches  oder intellektuelles Potential verhießen. Das ist aber nicht erkennbar.  Anzeichen gibt es eher für das Gegenteil, und es ist keineswegs ausgemacht, dass dies ausschließlich an der durchweg bildungsfernen  Herkunft liegt. So spielen bei Migranten aus dem Nahen Osten auch genetische Belastungen -bedingt durch die dort  übliche Heirat zwischen Verwandten -eine erhebliche Rolle und sorgen für einen überdurchschnittlich hohen Anteil an verschiedenen Erbkrankheiten.“ „Mit anderen Worten: „Wir“ (als ethnisches Pluralsubjekt) werden auf natürliche Weise immer dümmer, weil ausgerechnet die kognitiv minderbemittelten Muslime in unserem Land die meisten Kinder zeugen.  erechnet die kognitiv minderbemittelten Muslime in unserem  Land die meisten Kinder zeugen.

Jedes Kapitel bietet eine weitere Facette des biologistischen Panoptikums. „Das Problem ist nicht, dass die Zahl der Nachfahren von Menschen mit hoher Bildung von Generation zu Generation schrumpft“, schreibt Sarrazin. „Das wäre nicht so wichtig, wenn alle  Menschen gleich begabt wären, dann wäre Bildung nämlich eine  reine Erziehungsfrage. Da Bildungsgrad und erbliche Intelligenz  aber in einem befruchtenden Zusammenhang stehen, muss es mit der Zeit abträglich für das intellektuelle Potential der Bevölkerung  sein, wenn Menschen mit hohem Bildungsgrad andauernd eine unterdurchschnittliche  und Menschen mit niedrigem Bildungsgrad andauernd  eine überdurchschnittliche Fertilität haben.“

Wie die FAZ richtig kommentiert:  Für den um die genetische Qualität der Gesamtgesellschaft besorgten Autor indessen führt kein Weg am Einwanderungsstopp für die fertilitätsfreudigen Muslime vorbei: „Die einzig sinnvolle  Handlungsperspektive kann nur sein, weitere Zuwanderung aus
dem Nahen und Mittleren Osten sowie aus Afrika generell zu unterbinden.  Dies erfordert freilich auch, dem hohen und in Zukunft  wohl noch wachsenden Einwanderungsdruck mit Energie entgegenzutreten.“

In dem im „Spiegel“ vorab abgedruckten Kapitel ist also u. a. die Rede davon, die muslimischen Migranten vermittelten 

-ein „Gefühl der Bedrohung“,
-seien „kulturell und zivilisatorisch ein Rückschritt“ (Seite 136);
-es handele sich um eine „negative Auslese von Zuwanderern“ (Seite 137);

 -Sie leisteten „keinen Beitrag zum Wohlstand“, -demografisch stelle „die enorme Fruchtbarkeit der muslimischen Migranten eine Bedrohung für das kulturelle und zivilisatorische Gleichgewicht im alternden Europa dar“ (S. 138); -sie „gefährdeten die kulturelle Identität Deutschlands“. sie „gefährdeten die kulturelle Identität Deutschlands“.

Beweismittel: 1.) Spiegel-Artikel

-Anlage 1

2.) Screenshot FAZ.net „So wird Deutschland dumm“ von Christian Geyer

-Anlage 22.)

Bereits in früheren Interviews und Artikeln hat Herr Sarrazin gegen  islamische Migranten gehetzt und u. a. ausgeführt „türkische  Wärmstuben“ könnten Berlin nicht voranbringen; „wir müssen niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für  die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert“.

Sarrazin hatte im Juni bei einer Veranstaltung in Darmstadt die Befürchtung  geäußert, das schwächere Bildungsniveau vieler Zuwanderer  wirke sich negativ auf Deutschland aus. „Wir werden auf natürlichem Weg durchschnittlich dümmer“, so Sarrazin. Zuwanderer  „aus der Türkei, dem Nahen und Mittleren Osten und Afrika“ seien  weniger gebildet als Migranten aus anderen Ländern.“

Sarrazins Vorstellung: Generell kein Zuzug mehr, außer für hoch qualifizierte und perspektivisch keine Transferleistungen für  Einwanderer.

Beweismittel: Interview mit der Zeitschrift „lettre“

3.)
Die angeblichen „Thesen“ von Herrn Sarrazin werden von der neonazistischen NPD ausdrücklich begrüßt. So heißt es in einem Beitrag  auf ihrer Homepage „vor einem muslimischen Deutschland wird gewarnt“  in dem es u. a. heißt:

„... man mag von Sarrazin halten, was man will, aber ist derzeit  der einzige System-Vertreter, der, warum auch immer, den Schneid hat, unbequeme und ungeschminkte Wahrheiten aufzubieten  – und das nicht nur als Eintagsfliege, so wie viele andere vor ihm. Es wird Zeit, sich des Themas der Masseneinwanderung, des damit im Zusammenhang stehenden Problems des Kollabierens des Sozialsystems und mit dem drohenden Tod unseres Volkes auseinanderzusetzen.  Vor kurzem wurden alle jene, die von drohendem Volkstod sprachen, noch als Verschwörungstheoretiker und Stammtischredner abgewürdigt. ...es ist Zeit, dafür zu sorgen, dass sich Sarrazins Buchtitel ein „Deutschland schafft sich ab“, sprich der Volkstod, nicht schon bald als bittere Realität erweist. der einzige System-Vertreter, der, warum auch immer, den Schneid hat, unbequeme und ungeschminkte Wahrheiten aufzubieten – und das nicht nur als Eintagsfliege, so wie viele andere vor  ihm. Es wird Zeit, sich des Themas der Masseneinwanderung, des damit im Zusammenhang stehenden Problems des Kollabierens des Sozialsystems und mit dem drohenden Tod unseres Volkes auseinanderzusetzen. Vor kurzem wurden alle jene, die von drohendem  Volkstod sprachen, noch als Verschwörungstheoretiker und Stammtischredner abgewürdigt. ...es ist Zeit, dafür zu sorgen, dass sich Sarrazins Buchtitel ein „Deutschland schafft sich ab“, sprich der Volkstod, nicht schon bald als bittere Realität erweist.

Beweismittel: Ausdruck des Artikels „Vor einem muslimischen Deutschland wird gewarnt“ vom 23 .08.2008 www.npd.de

-Anlage 4

Laut einer Meldung von „Zeit online“ hat die rassistische Partei „ProDeutschland“ Sarrazin den Vorsitz angeboten.

Beweismittel: Screenshot zeit.de vom 26.08.2010

-Anlage 5

Dem gegenüber sind die angeblichen Thesen des Herrn Sarrazin bei Vereinigungen von MigrantInnen, dem Zentralrat der Juden und
Vertretern vieler Parteien auf schärfste Kritik gestoßen, so u. a. 

-dem Migrationsrat Berlin-Brandenburg e. V. mit einem „Protestschreiben gegen den Auftritt von Thilo Sarrazin im Haus der Kulturen der Welt“

Beweismittel: Protestschreiben

-Anlage 6

-dem Bündnis „Rechtspopulismus stoppen“

Beweismittel: Presseerklärung „Kein Podium für geistige Brandstifter“  im Haus der Bundespressekonferenz vom 25.08.2010  Presseerklärung „Kein Podium für geistige Brandstifter“  im Haus der Bundespressekonferenz vom 25.08.2010

-Anlage 7

-der „Vereinigten Migrantenpartei“ mit einem Aufruf zum Boykott  gegen Bertelsmann

Beweismittel: Screenshot vom 26.08.2010

-Anlage 8

-Nach verschiedenen Pressemeldungen hat der Sprecher des Zentralrates der Juden Herrn Sarrazin nahegelegt, in die NPD einzutreten, -Nach verschiedenen Pressemeldungen haben die Bundeskanzlerin Vertreter der CDU, SPD, der Grünen und der Linken die angeblichen Thesen Sarrazins scharf kritisiert und zurückgewiesen.

II. Rechtsausführungen
1.
Mit den dargelegten öffentlichen Äußerungen hat der Angezeigte den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, indem er zum Hass  gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt und zu Willkürmaßnahmen gegen sie aufgefordert (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB) sowie die  Menschenwürde von Menschen dadurch angegriffen hat, dass er  Migranten aus der Türkei und arabischen Ländern als Teile der Bevölkerung  beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet hat (Nr. 2).

1.2.)
Der Tatbestand erfordert einen Angriff gegen im Inland bestehende Teile der Bevölkerung, wie in Abs. 2 näher bestimmt auch nationale, rassistische, religiöse oder durch Volkstum bestimmte Gruppen. Hierzu gehören zweifellos Migranten aus der Türkei und den arabischen Ländern und muslimische Migranten. Weiter erfordert der Tatbestand eine friedensstörende Hetze, in Nr.1 unmittelbar  auf die Verfolgung der Bevölkerungsteile zielende Äußerungen  in Nr. 2 eher mittelbar hierzu geeignete Beschimpfungen, die  zugleich die Menschenwürde der angegriffenen verletzen müssen.
Beide Varianten setzen die Eignung der Äußerung zur Störung des  öffentlichen Friedens voraus.  ische, religiöse oder durch Volkstum bestimmte  Gruppen. Hierzu gehören zweifellos Migranten aus der Türkei und den arabischen Ländern und muslimische Migranten. Weiter erfordert  der Tatbestand eine friedensstörende Hetze, in Nr.1 unmittelbar auf die Verfolgung der Bevölkerungsteile zielende Äußerungen  in Nr. 2 eher mittelbar hierzu geeignete Beschimpfungen, die zugleich die Menschenwürde der angegriffenen verletzen müssen. Beide Varianten setzen die Eignung der Äußerung zur Störung des  öffentlichen Friedens voraus.

Mit seinen rassistischen „Thesen“ stachelt Herr Sarrazin gegen die genannten Teile der Bevölkerung auf, wie aus den öffentlichen Reaktionen  sowohl der neonazistischen und rassistischen Parteien, als  auch aus den Reaktionen der Migrantenverbände deutlich wird.

Beweismittel:

Sachverständigengutachten Prof. em. Dr. Werner Ruf, Kassel

Außerdem fordert er zu Willkürmaßnahmen gegen sie auf, in dem er ausdrücklich verlangt, dass die Transferleistungen eingestellt  werden, was mit dem Verfassungsauftrag des sozialen Rechtsstaats  unvereinbar ist. Darüber hinaus sind insbesondere die Behauptungen,  (muslimische) Migranten aus der Türkei und den  arabischen Ländern führten zum Kollaps der Sozialsysteme und  seien nur hier, um die hohen Transferleistungen zu erhalten, den Tatbestand. Hierbei handelt es sich nämlich offensichtlich um eine  einseitige Verzerrung und wahrheitswidrige Verfälschung, die auf eine „Stimmungsmache“ abzielt, da beide Behauptungen einer kritischen Überprüfung nicht Stand halten.

Beweismittel: Sachverständigengutachten wie oben

So behauptet Sarrazin weiter in der vom Spiegel abgedruckten Passage zum Sozialschmarotzertum der betroffenen MigrantInnen, diese seien wegen der hohen Transferleistungen, die häufig 3.000, €  überstiegen, nicht an Arbeit interessiert, während er gleichzeitig   die durchschnittliche Anzahl einer Bedarfsgemeinschaft von MigrantInnen  mit 2,8 Personen angibt. Das heißt in Wahrheit, dass  diese durchschnittliche Bedarfsgemeinschaft lediglich öffentliche  Leistungen von ca. 1.000,-€   erhalten und zum Leben nach Abzug  der fixen Kosten gerade Mal ein Zehntel der 3.000,-€  zu Verfügung
haben.

Beweismittel: Sachverständigengutachten Prof. Dr, Peter Grottian,  FU Berlin

Auch dies ist Herrn Sarrazin natürlich als ehemaligem Finanzsenator  bestens bekannt, der Hartz-IV Empfängern empfohlen hatte,  sich angesichts der geringen verbleibenden Mittel zum Einsparen  von Heizungskosten mit warmen Pullovern in der Wohnung aufzuhalten.

Rein vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass nicht erforderlich ist, dass tatsächlich bei Dritten Hass erzeugt wird, ausreichend ist eine  abstrakte Eingebung hierzu. So ist in der höchstrichterlichen  Rechtssprechung die Behauptung, Juden betrieben die finanzielle  Ausbeutung des deutschen Volkes tatbestandsmäßig angesehen  worden (BGH St. Band 31, S. 231), bzw. die Darstellung von  Asylbewerbern als betrügerische Schmarotzer (OLG Frankfurt,  NJW 95, S. 143), ebenso „Enthüllungen“ über angebliche „Verschwörungen  gegen das deutsche Volk, gegen die man sich wehren
müsse“ (BGH St. 16, 56; 21, 371).

Vor allem aber wird die Menschenwürde der betroffenen Migrantinnen  und Migranten dadurch angegriffen, dass sie beschimpft, böswillig  verächtlich gemacht und verleumdet werden.

Das Tatbestandsmerkmal des Angriffs auf die Menschenwürde setzt keinen Angriff auf das biologische Lebensrecht voraus; es genügt, dass den  ngegriffenen ihr ungeschmähertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten und sie als „unterwertige Menschen“ gekennzeichnet  werden (ständige Rechtssprechung des BGH, vgl. BGH St. 16, 56,  40, 100; ebenso KG JR 98, 125 u.v. a. m.). Es liegt auf der Hand,  dass die diskriminierenden unzutreffenden Behauptungen über  die (muslimischen) MigrantInnen aus der Türkei und arabischen  Ländern, die sie in diesem Sinne als „unterwertige Menschen“ hinstellen  – werden sie doch als dümmer und nur auf die hohen Sozialleistungen  zielende und „Kopftuchmädchen produzierende“ Personen  dargestellt. egriffenen ihr ungeschmähertes Lebensrecht als  gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten und sie als „unterwertige Menschen“ gekennzeichnet  werden (ständige Rechtssprechung des BGH, vgl. BGH St. 16, 56, 40, 100; ebenso KG JR 98, 125 u.v. a. m.). Es liegt auf der Hand,  dass die diskriminierenden unzutreffenden Behauptungen über  die (muslimischen) MigrantInnen aus der Türkei und arabischen  Ländern, die sie in diesem Sinne als „unterwertige Menschen“ hinstellen  – werden sie doch als dümmer und nur auf die hohen Sozialleistungen  zielende und „Kopftuchmädchen produzierende“ Personen dargestellt.

Rein vorsorglich sei in dem Zusammenhang darauf hingewiesen,  dass das Rechtsgut der Menschenwürde mit der Meinungsfreiheit  des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG nicht abwägungsfähig ist (so BVerfG  Band 93, S. 266 ff., 293). Allerdings ist nach der Rechtssprechung  des Bundesverfassungsgerichts dem Gewicht dieses Grundrechts  schon der Auslegung der Äußerungen Rechnung zu tragen, also  bei der Prüfung der Frage, ob diese einen Angriff auf die Menschenwürde  enthält.

Dabei ist von einer Vermutung zu Gunsten der  Meinungsäußerungsfreieheit auszugehen, die im Einzelfall auch im  politischen Meinungskampf harte Formulierungen zulässt. Eine  Einschränkung erfährt der Vorrang der Meinungsfreiheit aber,  wenn es sich um sog. Schmähkritik handelt, d. h. um eine herabsetzende  Äußerung, bei der nicht die Sache, sondern die Diffamierung  der Person im Vordergrund steht.

Dies durfte angesichts der oben zitierten Äußerungen schwer bestreitbar  sein. Letztlich kommt es auch hierauf nicht an, weil der  Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG sich nicht auf Tatsachenbehauptungen  beziehen kann, deren Unwahrheit evident ist; ebenso  nicht auf tatsächliche Behauptungen, die der Täter selbst für unwahr  hält, weil offenkundig oder jedenfalls subjektiv unrichtige Informationen „kein schützenswertes Gut sind“ (so BVerfG 61, 8; 85, 15; 90, 247).  5,  15; 90, 247).

Diese Offenkundigkeit ergibt sich vorliegend schon aus der absurden  Behauptung von der biologisch begründeten Dummheit der  (muslimischen) MigrantInnen aus der Türkei und den arabischen  Ländern; zusätzlich aus ebenfalls bereits dargelegten Zahlenmanipulationen  hinsichtlich der angeblich so hohen Sozialtransfers.

3.)
Der Tatbestand der Beschimpfung von bekennenden Religionsgesellschaften ist hinsichtlich der Muslime aus der Türkei und den  arabischen Ländern erfüllt. Beschimpfen ist eine besonders gravierende  herabsetzende Äußerung, was durch distanziert-abqualifizierende  Bewertungen und durch unwahre Behauptungen  ebenso erfolgen kann wie durch verhöhnende Darstellungen. Alle  drei Formen dürften hier vorliegen, auch wenn Herr Sarrazin sich  pseudowissenschaftlich gibt. 

Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen zu § 130 StGB verwiesen.

4.) Zu § 166 StGB

Richtiger Ansicht nach kommt es hierbei nicht darauf an, ob strafbare Texte die eigentlichen Inhalte des Glaubens bzw. der Religionsgemeinschaft detailliert angreifen. Zu eng ist die Auffassung, dass  die Angriffe im Sinne von § 166 Abs. 1 StGB gegen konkrete Inhalte  der Glaubenslehre gerichtet sein müssen; sie verkennt, dass der  Religionsinhalt bloßes tatbestandliches Angriffsobjekt ist. Das für  die Auslegung maßgebliche Schutzgut des Tatbestandes besteht im  öffentlichen Frieden, der durch pauschales Verächtlichmachen des  Bekenntnisses insgesamt gleichermaßen bedroht wird wie durch herabsetzende Äußerungen über einzelne Glaubensinhalte. Daher  erfüllt auch eine Tathandlung, die ohne konkreten Inhaltsbezug  gegen das Bekenntnis als Ganzes gerichtet ist, die Erfordernisse  des Tatbestandes(so Kammergericht, Beschluss vom 15.03.2000 V  I Ss 33/98 (19/98) S. 21 f. m. weiteren Nachweisen).  alte. Daher erfüllt auch eine Tathandlung, die ohne konkreten Inhaltsbezug  gegen das Bekenntnis als Ganzes gerichtet ist, die Erfordernisse  des Tatbestandes(so Kammergericht, Beschluss vom 15.03.2000 V  I Ss 33/98 (19/98) S. 21 f. m. weiteren Nachweisen).

Die Bezeichnung der Muslime als unproduktiv, unheilbar dumm  und Menschen, denen es nur auf die sozialen Transferleistungen  ankommt und deren Einwanderung gestoppt werden muss, damit  Deutschland nicht von Kopftüchern und Moscheen überschwemmt  wird, erfüllt daher den Tatbestand.

3)
Schließlich stellen sich die Äußerungen auch als tatbestandliche Beleidigungen,  üble Nachreden und Verleumdungen dar, weil sie wider  besseres Wissen in Bezug auf andere eine unwahre Tatsache behaupten und verbreiten, dieselben verächtlich zu machen geeignet  ist. Wie dargelegt ist der Beweis der Wahrheit der behaupteten und  verbreiteten Tatsachen nicht möglich, selbst wenn er dies wäre, geht  das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung  und Verbreitung bzw. den Umständen, unter denen dieses geschieht, hervor, da es sich um eine sog. „Schmähkritk“ handelt (s. o.)

III.
Ich bitte um Eingangsmitteilung und Mitteilung des dortigen Aktenzeichens. Auf Einstellungsnachricht wird nicht verzichtet.

Vor einer abschließenden Entscheidung bitte ich um

Akteneinsicht

auf mein Büro.

Hochachtungsvoll

PD Dr. Dr. Ümit Yazicioglu

Hochschullehrer