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PD Dr.rer.publ. Dr. rer.pol. Ümit Yazıcıoğlu, Mag.rer.publ.

„Wer die Wahrheit nicht weiß, ist ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.“Berthold Brecht

Mehrfach Urteile gegen Deutschland aus Straßburg.
Deutschland muss Sextäter und Mörder entschädigen

Erneut muss Deutschland zwei nachträglich zu Sicherungsverwahrung verurteilten Männern Schadensersatz zahlen. Die nachträgliche Anordnung verstieß gegen den Grundsatz “keine Strafe ohne Gesetz”.

Deutschland muss zwei in Sicherungsverwahrung untergebrachten Gewalttätern insgesamt 12.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag an. Wie bereits in früheren Fällen rügten die Straßburger Richter, dass die Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet wurde, nachdem die Männer ihre Haftstrafe verbüßt hatten. Dies sei ein Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz “Keine Strafe ohne Gesetz”.

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Dagegen können beide Seiten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die Große Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.

Die heute 44 und 55 Jahre alten Männer sind derzeit in den Gefängnissen von Schwalmstadt und Straubing in Sicherungsverwahrung. Einer von ihnen wurde 1987 wegen mehrfacher Vergewaltigung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, der andere 1992 wegen dreifachen Mordes zu 15 Jahren.

Nachdem die Männer 2007 ihre Strafe abgesessen hatten, ordnete das Landgericht in Frankfurt am Main ihre Unterbringung in Sicherungsverwahrung an. Grundlage dafür war das “Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung” aus dem Jahre 2004.

Mehrfach Urteile gegen Deutschland aus Straßburg

Die Straßburger Richter hatten Deutschland bereits mehrfach wegen nachträglich verhängter oder verlängerter Sicherungsverwahrung verurteilt. Sie sehen in dieser Praxis einen Verstoß gegen Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach nachträglich keine höhere Strafe verhängt werden darf, als “die im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte”.

Aufgrund dieser Urteile verabschiedete Deutschland ein neues Gesetz, das Anfang 2011 in Kraft trat. Damit ist die nachträgliche Verhängung oder Verlängerung einer Sicherungsverwahrung nun untersagt. Einer Sprecherin des Gerichtshof zufolge sind in Straßburg noch rund 20 ähnliche Beschwerden gegen Deutschland anhängig.

Erneut muss Deutschland zwei nachträglich zu Sicherungsverwahrung verurteilten Männern Schadensersatz zahlen. Die nachträgliche Anordnung verstieß gegen den Grundsatz “keine Strafe ohne Gesetz”.

Deutschland muss zwei in Sicherungsverwahrung untergebrachten Gewalttätern insgesamt 12.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag an. Wie bereits in früheren Fällen rügten die Straßburger Richter, dass die Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet wurde, nachdem die Männer ihre Haftstrafe verbüßt hatten. Dies sei ein Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz “Keine Strafe ohne Gesetz”.

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Dagegen können beide Seiten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die Große Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.

Die heute 44 und 55 Jahre alten Männer sind derzeit in den Gefängnissen von Schwalmstadt und Straubing in Sicherungsverwahrung. Einer von ihnen wurde 1987 wegen mehrfacher Vergewaltigung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, der andere 1992 wegen dreifachen Mordes zu 15 Jahren.

Nachdem die Männer 2007 ihre Strafe abgesessen hatten, ordnete das Landgericht in Frankfurt am Main ihre Unterbringung in Sicherungsverwahrung an. Grundlage dafür war das “Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung” aus dem Jahre 2004.

Mehrfach Urteile gegen Deutschland aus Straßburg

Die Straßburger Richter hatten Deutschland bereits mehrfach wegen nachträglich verhängter oder verlängerter Sicherungsverwahrung verurteilt. Sie sehen in dieser Praxis einen Verstoß gegen Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach nachträglich keine höhere Strafe verhängt werden darf, als “die im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte”.

Aufgrund dieser Urteile verabschiedete Deutschland ein neues Gesetz, das Anfang 2011 in Kraft trat. Damit ist die nachträgliche Verhängung oder Verlängerung einer Sicherungsverwahrung nun untersagt. Einer Sprecherin des Gerichtshof zufolge sind in Straßburg noch rund 20 ähnliche Beschwerden gegen Deutschland anhängig.

Darüber werde ich in dieser Website ausführlich berichten. Ich werde mit Bildern, Schriften und sonstigen Beweisen hier genau erläutern, wie Polizisten, Richter, Staatsanwälte und sonstige Volksdiener Migranten (Türken, Kurden und Arbern usw.) drohen und erpressen, so dass die Migranten als Verursacher auftreten, obwohl sie ursprünglich Geschädigte sind.

“Immer wieder misshandeln deutsche Polizisten Farbige, vor allem Asylbewerber”, klagt die Amnesty International (ai). Anlässlich des zehnten Geburtstages ihrer ostdeutschen Sektion wies die Organisation erneut darauf hin, dass Menschenrechtsverletzungen auch hier zu Lande keine Seltenheit sind.

  1. Bilaz der politischen Strafverfolgung in Deutschland
  2. polizeigewalt

cdu csu spd fdp bündnis90diegrünen linken piraten

Heutzutage fragt sich der frei denkende Staatsbürger schon: Warum konnte der sexuelle Missbrauch an Minderjährigen in der Bundesrepublik Deutschland solch enorme Ausmaße annehmen ? Warum wurde Jahrzehnt lang geschwiegen ? Natürlich haben zahlreiche Opfer und ihre Familien damals um Hilfe gebeten. Sie haben das bei den Kirchenoberen, bei den Schulleitern und bei der Polizei getan. Doch passiert ist reichlich wenig bis gar nichts. Das Darmstädter Echo titelt: Lehnte die Polizei eine Anzeige ab ? Eine minderjährige Schülerin der Odenwaldschule hatte sich damals hilfesuchend an die Heppenheimer Polizei gewandt. Doch dort wurde sie abgewimmelt. Zu ungeheurlich waren die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs durch ihre Lehrer. Zu renommiert die Schule, die 1981 durch den persönlichen Besuch des damaligen hessischen Ministerpräsident Börner geadelt wurde. Da wagt sich ein kleiner Polizeibeamter natürlich nur ein Jahr später – nämlich 1982 – nicht, Ermittlungen einzuleiten.

Die Kirchen, die Schulen und die Polizei wussten mehr, sehr viel mehr, als sie heute zugeben wollen. Ein wesentliches Moment bei der Betrachtung dürfte sich aus der Tatsache erkären, dass gegen Alphatiere der Gesellschaft offensichtlich nicht ermittlet wird. Die minderjährigen Opfer dürften in der Mehrzahl der Fälle keinerlei realistische Chance gehabt haben Ermittlungen anzustossen. Nur will das auch heute noch keiner hören. Das Unterlassungsprinzip bei Anzeigen gegen “Amtsträger” lautet: Je ungeheuerlicher die Straftaten, desto geringer fällt die Hilfe aus, auf die die Opfer bei den Strafverfolgungsbehörden hoffen dürfen.

Dass selbst Richter und Staatsanwälte zu Straftätern werden können, daran wagt in diesem Land – selbst im Jahr 2010 – ohnehin niemand zu denken und in den traditionellen Medien werden sie kaum einen entsprechenden Hinweis finden. Dabei sind Staatsbeamte auch nur Menschen. Und das wusste der Gesetzgeber natürlich auch, als er das Strafgesetzbuch verfasste. Im StGB finden sie eine ganze Reihe von Straftaten – begangen im Amt. Zum Beispiel: Unterlassen der Diensthandlung, Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Falschbeurkundung im Amt usw.

Gerade das Unterlassen der Diensthandlung und die Strafvereitelung im Amt dürften hier zum tragen kommen. Und zwar ein einem Aussmass – vermutlich dramatisch öfter – als der Öffentlichkeit lieb sein dürfte.

Wer mehr über dieses offensichtlich höchst unangenehme Thema erfahren will, der sollte die folgenden drei Begriffe googeln: Ex-Richter Frank Fahsel. Fahsel war merh als 30 Jahre Richter am Landgericht in Stuttgart. Lesen sie seinen Artikel hierzu in der Stuttgarter und der Süddeutschen Zeitung. Hier erfahren sie von einem der es wissen muss, wie es um die BRD als Rechtsstaat bestellt ist. Dabei ist – die Garantie der Anwendung der nationalen Gesetze – ein Menschenrecht, das der Staat seinen Bürgern zu garantieren hat ! Und zwar ohne wenn und aber ! Gerade bei den besonders schutzwürdigen minderjährigen Opfern haben die Strafverfolgungsbehörden auf der ganzen Linie über Jahrzehnte versagt. Und das muss sich ändern – und zwar rasch !

Polizeieinsatz in einer Versammlung im Eine-Welt-Haus München war rechtswidrig
Eigentlich sollte die Polizei die Bürger vor Verbrechen und Übergriffen schützen. Doch was, wenn die Polizisten selbst die Rechtsbrecher sind? Im Juni 2006 besuchten und observierten zwei zivile “Staatsschutzbeamte” (Geheimdienste, Militär und Polizei verschwimmen immer mehr) eine Versammlung im Eine-Welt-Haus München. Sie wurden vom Versammlungsleiter des Saales verwiesen. Die Polizei bekannte im folgenden Rechtsstreit, dass ihre “Staatsschützer” regelmäßig politische Versammlungen überwachten, auch ohne konkrete Gefahrenen. Das Bayerische Verwaltungsgericht entschied in einem Grundsatzurteil: die Polizei handelte rechtswidrig.
SZ, 23. Juli 2009, S. 45
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Winfried Hassemer, bisheriger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts: “Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit hat sich eindeutig zugunsten der Sicherheit verändert. … Die Politik der innernen Sicherheit konnte fast alles machen, was sie wollte: Es ist ihr viel recht gegeben worden”, SZ, 11.6.2008, S. 6 Er führte die folgenden kritischen Einbussbereiche an:
• Auflockerung der Grenzen zwischen Geheimdienst und Polizei
• der Deal im Starfverfahren
• der völlig am Boden liegende Datenschutz.
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Die politisch mächtigsten Kämpfer gegen das Grundgesetz sind derzeit (10/2007) wahrscheinlich Günther Beckstein, CSU, Innenminister Wolfgang Schäuble, CDU, und Franz Josef Jung, CDU. Bundesminister der Verteidigung. Gerhart Baum, FDP, tadelte den Abbau der Grundrechte und die Verletzungen der Verfassung durch die beiden CDU-Politiker in einem Interview mit der SZ scharf: die Rechtsstaatsprinzipien gehen schrittweise verloren. Baum: In einer konzertierten Aktion wollen die Minister Schäuble und Jung auf das Kriegsrecht hinaus. Ich nenne die Stichworte: Rettungstotschlag, Quasi-Verteidigungsfall und die gezielte Tötung Verdächtiger. Diese Elemente würden bedeuten, dass wir uns von den rechtsstaatlichen Fesseln befreien, die wir uns angelegt haben. Das Ziel ist eine Relativierung der Menschenwürde.” Zu Jungs Ankündigung des Verfassungsbruchs (er will unschuldige Insassen in einem entführten Flugzeug killen lassen) meinte Baum: “Er steuert auf einen Verfassungsbruch hin, er kündigte ein Verbrechen an, er missachtet ein eindeutiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts.” SZ, 1.10.2007, S. 6 – Gerhart Baum zu den Abschussplänen: “Jung will das Kriegsrecht”, 19.9.2007
Zur Ankündigung einer Straftat von Verteidigungsminister Franz Josef Jung, CDU, der den Befehl zum Abschuss eines von Terroristen gekaperten Passagierflugzeugs geben will, sagte Wolfgang Schäuble, CDU: „Es gibt Gefahren aus der Luft und von der See, die können überhaupt nur mit militärischen Mitteln abgewehrt werden. Und dafür brauchen wir im Extremfall eine Möglichkeit.“
– Schäuble setzt auf militärische Mittel, Focus 24.09.07
– „Ich habe nichts zu verbergen“ – „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten“
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Gegenwärtiges Unterhaltrecht ist verfassungswidrig
Erneut erwies sich ein Gesetz als verfassungswidrig. Das Unterhaltsrecht gewährte geschiedenen Müttern ehelicher Kinder einen sehr viel längeren Betreuungsunterhalt als den Müttern nichtehelicher Kinder. Das Bundesverfassungsgericht forderte eine verfassungsgerechte Neuregelung bis spätestens Ende 2008. SZ, 24.5.2007, S. 1 und 2
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Grundrechte-Report 2007
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Die Behörden erwägen vorbeugende Verhaftungen. Als Vorwand dient das G8-Gipfeltreffen in Heiligendamm, Mecklenburg-Vorpommern. Es geht ganz einfach: man wird zum potentiellen Störer erklärt (Merke: Jeder Bürger stört!) und kann dann aufgrund eines Ploizeigesetzes 14 Tage eingekerkert werden. Der sogenannte Unterbindungsgewahrsam gilt als schwerer Eingriff in die Grundrechte. SZ, 12.5.2007, S. 7 Keine Haft ohne Verurteilung: das ist eines der wichtigsten Prinzipien des Rechtsstaats. In Deutschland gilt es nicht. Flugs wird definiert: Unterbindungsgewahrsam ist keine Strafe . Weitere Grundrechtsverletzungen anlässlich des Plaudertreffens G8-Gipfel (SZ 2.6.2007, S. 6):
kritische Journalisten erhalten keine Zulassung zur Berichterstattung. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm: “Der Vorwurf, wir würden insbesonders kritische Berichterstatter abhalten wollen, trifft nicht zu.” Umso schlimmer, wenn auch nicht-kritische Journalisten keine Zulassung erhalten.
An den Aussengrenzen der Bundesrepublik und an den Flughäfen wurden wieder Grenzkontrollen eingerichtet. Auchdie Seegrenze zu Dänemark unterliegt scharfer Überwachung. Das ist vom Schenger Abkommen her durchaus zulässig. Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist halt nur eine Chimäre; ein Alibi für die Politiker, damit sie für die über 50 Jahre seit den Römischen Verträgen ünerhaupt etwas vorzuweisen haben.
EU Europäische Gemeinschaft – Errungenschaften der Europäischen Union

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Nach einer Demonstration gegen einen Castor-Transport nach Gorleben wurde Frau Martina Lammers, Vorsitzende der Grünen im Landkreis Lüchow-Dannenberg, im November 2001 verhaftet (“in Gewahrsam genommen”) und erst nach 22 Stunden freigelassen. Die Frau klagte gegen diese Ersatzbestrafung und Freiheitsberaubung, wie so oft in totalitären Staaten vorkommt. Erst das Bundesverfassungsgericht gab ihr jetzt Recht. Freiheitsentziehungen müssen vorher richterlich angeordnet werden. Allerdings kommt die Verurteilung der Behördenwillkür zu spät: viele Demonstranten wurden inzwischen eingeschüchtert. In einem Staat, indem Zivilcourage so drastisch und illegal bestraft wird, ist die Rechtsstaatlichkeit ein frommer Wunsch ( Deutschland ist kein Rechtsstaat).
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Während unbescholtenen Deutschen die Ausreise verweigert, unbescholtene Ausländer aus Deutschland abgeschoben wird, Bedürftige an der EU Aussengrenze abgewiesen werden, erlaubte die Bundesregierung die Einreise des von der EU geächteten usbekischen Innenminister Sakir Almatow für eine medizinische Behandlung in Deutschland. Die Menschenrechtsorganisation forderte die deutschen Behörden auf, sofort Ermittlungen gegen Almatow aufzunehmen. SZ, 21.12.2005, S. 1
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Innenminister Wolfgang Schäuble, CDU, der nach meinem Verständnis eigentlich für die Bürger tätig werden soll und dafür reichlich bezahlt wird, will noch vor der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 durch eine Grundgesetzänderung den Einsatz der Bundeswehr in Deutschland gegen die eigenen Bürger ermöglichen. Schäuble: “Die rechtsstaatlichenGrundsätze schließen ja nicht aus, dass man bestimmte Freiheitsrechte einschränken kann”. SZ, 16.12.2005, S. 1, 7
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Hinweis auf der Startseite des bayerischen Ministerims für Wirtschaft, usw.:
“Zugriffe auf diese Homepage werden ausschließlich zur statistischen Auswertung protokolliert.”
Wer die Webauftritt der Bayerischen Regierung besucht, wird erfasst, protokolliert und ausgewertet.
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Deutschland hält sich nicht an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (hier nachzulesen). Dort steht im Artikel 13: “Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen”. Dieses Recht gilt in Deutschland nicht. So gibt es beispielsweise für Asylsuchende die Residenzpflicht. Flüchtlinge, deren Asylverfahren läuft (Dauer oft 5 bis 7 Jahre) dürfen den Landkreis ihres Aufnahmelagers nicht verlassen. Die Residenzpflicht wurde 1982 eingeführt um bei Verstößen oft unbezahlbare Strafen bis zur Ausweisung verhängen zu können. SZ, 23.12.2004, S. 15
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Das “Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit” soll es den Bafög-Ämtern erlauben, ohne konkreten Verdachtsfall oder Begründung dieKontostammdaten aller Studierenden einzusehen. “Dies ist ein massiverEingriff in das durch das Bundesverfassungsgericht bestätigte Recht aufinformationelle Selbstbestimmung”, sagt Jan Laskowski, Pressesprecher der LHG, Liberale Hochschulgruppe Düsseldorf (Pressemitteilung 10.12.2004). Die LHG Düsseldorf hat zur Abgabe des Protests eine virtuelle Unterschriftenliste eingerichtet. Unterschriftenliste gegen den Schnüffelstaat
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Innenstaatssekretär Georg Schmid kündigte im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Bayerischen Landtags am 3.3.2004 den Einsatz der automatisierten Kennzeichenerkennung an. Dabei ist laut Schmid nicht die flächendeckende und lückenlose Überwachung [*] aller Autofahrer beabsichtigt. Die Autofahrer müssen aber damit rechnen, dass ihr Kennzeichen zu jeder Tages- und Nachtzeit automatisch gefilmt wird. Die Kennzeichen aller, auch der unbescholtenen Bürger, werden mit den Fahndungsdateien verglichen. Pressemitteilung 80/04 3. 3. 2004
*) Die lückenlose Überwachung aller Autofahrer ist unbeabsichtigtes Nebenprodukt. Dass sie nicht flächendeckend sein kann liegt schon an der Unfähigkeit der Politiker ein Lkw-Maut-System termingerecht und funktionabel zu verwirklichen; Lkw-Maut.
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Menschenrechtsverletzende Methoden bei Razzia des Zolls in Pleinfeld. Metzger Johann Nüßlein beschwerte sich über die acht Beamten des Hauptzollamtes Nürnberg, die seinen Laden stürmten. Alle Mitarbeiter seien verhört und ihre Papiere kontrolliert worden. „Auf unsere Rechte wurde nicht hingewiesen, der Dienstausweis wurde mir nur eine Sekunde unter die Nase gehalten, bis heute weiß ich keine Namen”, klagt der Metzgermeister. Bis heute wisse Nüßlein nicht, warum diese Aktion überhaupt stattgefunden habe. „Kontrollen sind richtig und sinnvoll, aber nicht in dieser niederträchtigen und beschämenden Art. Wir wurden behandelt wie Verbrecher oder Terroristen.” Ein Sprecher des Hauptzollamtes Nürnberg sagte, die Schilderung Nüßleins sei falsch, „zu 80 bis 90 Prozent dummes Zeug“. Zu den Gründen für die Aktion schwieg er sich aus. SZ, 10.12.2003, S.40
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Menschenrechtsorganisationen warfen der Bundesregierung vor, in ihrer Politik nicht den eigenen Leitlinien zu folgen. „Die angeblichen Prinzipien und das konkrete Handeln driften weit auseinander“, so die Generalsekretärin von Amnesty International, Barbara Lochbihler, zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10.12.2003. Auf der China-Reise von Bundeskanzler Gerhard Schröder sagte dieser zu, sich für den Verkauf der Hanauer Plutoniumfabrik und die Aufhebung des EU-Waffenembargos einzusetzen. Lochbihler: Dies zeige, wie wenig die Prinzipien der Menschenrechte zählten, wenn ökonomische Interessen ins Spiel kämen. Deutschland gehört zu den größten Rüstungsexporteuren weltweit. Exportiert wird auch in Länder, die Menschenrechtsverletzungen begingen. Nach Ansicht der Gesellschaft für bedrohte Völker hat die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung ein „trauriges Rekordtief“ erreicht. Generalsekretär des Gesellschaft, Tilman Zülch: Die Regierung setze ausschließlich auf den Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen. SZ, 10.12.2003, S.6
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Autor Oliver Schröm: “Also, wenn wir unseren Rechtsstaat dreingeben, um mögliche Anschläge zu verhindern, dann haben die Terroristen erreicht, was sie wollen.” Interview, “Lesezeichen”, BRF, 27.7.2003
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Oliver Schröm. Al Qaida. Akteure, Strukturen, Attentate. Links 2003. Broschiert, 219 Seiten
Der Überwachungsstaat Deutschland knüpft das Netz immer enger. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes Joachim Jacob bemängelte vor allem die drastische Telefonüberwachung, den Ausbau der Gendatenbank beim Bundeskriminalamt und die Rasterfahndung. OVB, 8.5.003; S.1
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Am Internationalen Tag der Menschenrechte 2002, 10. Dezember 2002, fordert die deutsche Sektion von amnesty international (ai) die deutsche Bundesregierung auf, ihre Menschenrechtspolitik auf die Höhe der eigenen Absichtserklärungen zu bringen. Tatsächlich ignoriert sie die Aufforderung des UN-Ausschuss gegen die Folter, Abschiebungen auszusetzen, bis eine Individualbeschwerde geprüft ist”, sagte die Generalsekretärin der deutschen ai-Sektion, Barbara Lochbihler. Eine solche Beschwerde hat unlängst ein in Deutschland lebender kurdischer Türke eingelegt. Die Bundesregierung versucht derzeit dennoch, ihn abzuschieben. amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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Reinhard Schlagintweit, Vorsitzender von Unicef, Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen: Deutschland verstößt in der Verwaltung und Rechtssprechung gegen die Kinderrechte. Professor Alexander Lorz, Düsseldorf: die Missachtung des Kinderwohls verstößt gegen das Völkerrecht. National Coalition, Zusammenschluß von 100 deutschen Kinder- und Jugendorganisationen, forderte die Bundesregierung auf, die Vorbehalte Deutschlands endlich zurückzunehmen. SZ, 16.11.2002, S.6
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Bis heute hat Deutschland nur unter Vorbehalt die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft gesetzt, die eine Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Kindern verbiete, sagte Pro-Asyl Sprecher Heiko Kauffmann anlässlich des bevorstehenden Weltkindertags am 20. September. Dies sei “Ausdruck des eklatanten politischen Versagens” des zuständigen Ministers Otto Schily, SPD. In Bayern sei die Situation allerdings noch schlimmer, sagte Kauffmann in Hinblick auf Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber, CSU. Süddeutsche Zeitung, 19.9.2002, Seite 6
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Rupert Neudeck zur deutschen Menschenrechts- und Entwicklungspolitik der Regierung Rot/Grün
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Amnesty International beklagte, es gebe in der Europäischen Union eine Kluft zwischen den Bekenntnissen zu den Menschenrechten und deren tatsächlichem Schutz. Bei der Umsetzung dieser grundlegenden Rechte bestünden Defizite. SZ, 26.6.2002: Anhörung gesellschaftlicher Gruppen im EU-Konvent .Besseren Schutz der Menschenrechte gefordert
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Die Wochenzeitung Junge Freiheit wird vom NRW-Innenministerium geheimdienstlich überwacht. Dagegen wehrte sich das Blatt durch große Anzeigen “Appell für die Pressefreiheit ― gegen die Verletzung demokratischer Grundrechte durch den NRW-Verfassungsschutz” in der FAZ, 3.6. 2002, und in der Süddeutschen Zeitung, 5.6. 2002. Laut Anzeige und Verfassungsbeschwerde werden verletzt: GG Art.5 Pressefreiheit, Art.2 Persönlichkeitsrecht, Art.12 Berufsfreiheit und Art.3 Willkürverbot. Leider können in unserem Staat die Geheimdienste fast ungehemmt agieren.
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Sebastian Haffner, Publizist, 1907-1999 über die Randale durch die Berliner Polizei am 2. Juni 1967: “ein systematischer, kaltblütig geplanter Pogrom, begangen von der Berliner Polizei an Berliner Studenten.” Zitiert nach SZ, 1.6.2002, S.11
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amnesty international legt Jahresbericht 2002 vor. Zu Deutschland dokumentiert der Jahresbericht 2002 unter anderem Fälle von Misshandlungen und Schusswaffengebrauch durch die Polizei.
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Mit Blick auf das Terrorbekämpfungsgesetz und die Unersättlichkeit der Sicherheitsbehörden stellte die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, beim Anwaltstag in München vor allem die Rasterfahndung in Frage. Dadurch werde in die Datenschutzgrundrechte einer großen Zahl unbescholtener Personen eingegriffen. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Michael Streck, warnte vor einer „Erosion des Rechtsstaats“. Der unbescholtene Bürger habe einen Abwehranspruch, „dass der Staat die Finger von ihm lässt“. In seiner Begrüßungsrede erneuerte er die Kritik an der „Ausdehnung der Macht der Geheimdienste und zentralen Polizeibehörde“. SZ, 11.5.2002, S.5 – Von den Geheimdiensten Deutschlands
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Was in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte: Informationspflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern, bedarf im Nicht-Rechtsstaat Deutschland eines extra Gesetzes über die Informationsfreiheit. Dieses bringt die rot-grüne Regierung nicht zustande, weil sich das Verteidigungs-, das Wirtschafts- und das Finanzministerium und das Bundeskanzleramt dagegen sperren. Sie wollen weiterhin geheim Daten über ihre Entscheidungen und über die Bürger sammeln. SZ, 3.5.2002, S.2
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Der Handel mit Kindern ist auch in Deutschland ein großes Problem. Jedes Jahr werden 200.000 junge Osteuropäer in die EU-Staaten verkauft. “In Deutschland werden Mädchen und Jungen verkauft und benutzt wie eine Ware”, kritisierte Petra Boxler, Vorsitzende von Terre des Hommes. Die Bundesregierung wendet die 1992 [!] ratifizierte UN Kinderrechtskonvention nur mit Einschränkungen an. Boris Scharlowski, Koordinator der Internationalen Kampagne gegen Kinderhandel, sagte, in Deutschland gebe es eine steigende Nachfrage nach Kinderdienstleistungen. Bis zu 10.000 ausländische Minderjährige würden ausgebeutet. SZ, 4.5.2002, S.5.
Kinderarbeit – Kinderprostitution – Kindersoldaten
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Der bayerische Datenschutzbeauftragte Reinhard Vetter warnte vorm Überwachungsstaat: “Es muss der Grundsatz gelten, dass der Bürger vom Staate in Ruhe gelassenwird, wenn er selbst keinen Anlass geliefert hat, dass der Staat eingreift.” Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, nach SZ.4.2.2002, S.47
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Mit breiter Mehrheit stimmte der Bundestag dem größten sogenannten Sicherheitspaket zu. Mit Sicherheit kann nunmehr jeder Bürger überwacht, ausgehorcht, abhört und gefilmt werden. Es gibt nun noch größere Löcher im Datenschutz, im Post- und Fernmeldegeheimnis; Verschärfung im Vereinsrecht, Ausländerrecht und im Asylunrecht. SZ, 15.12.2001, S.1 und 4
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1995 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland: die in Deutschland gesetzlich verankerten und praktizierten Berufsverbote verstossen gegen die Menschenrechte. Uwe Scheer, einst Zöllner in Hamburg, verlor während der unseligen Ära Kohl wegen DKP Mitgliedschaft seinen Beamtenjob. Seit dem Urteil kämpft er und viele anderen Betroffenen für die Einführung der Menschenrechte in Deutschland. SZ, 6.12.2001, S.3
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Geert Mackenroth, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, zum Totschlagargument für den Abbau der Grundrechte: Wer unschuldig ist, hat nichts zu befürchten: “Ja, so heißt es immer. Aber es gibt einen schleichenden Verlust von Freiheitsrechten, wo man sagen muss: Wehret den Anfängen, sonst gibt es kaum noch eine Möglichkeit, später einen Riegel vorzuschieben. Wir müssen das Kind Rechtsstaat schützen, bevor es in den Brunnen gefallen ist.” SZ, 30.10.2001, S.10
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Otto Schily, SPD, fordert deutlicher Strafmilderung für Terroristen durch eine Regelung für Kronzeugen. Strafmilderung gibt es bereits für Drogenhandel und Geldwäsche. SZ, 6.10.2001, S1.
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In der Diskussion zum Anschlag in den USA, 11.9.2001, schlagen Merkel, CDU, Stoiber, CSU und Schily, SPD, verfassungswidrigen Bundeswehreinsatz vor, andere fordern weitere Einschränkungen der Bürgerrechte, insbesondere die Überwachung gerade der unauffälligen Bürger (Schläfer). Dazu der Vorsitzende des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten und Informatik-Professor an der FH Ulm, Gerhard Kongehl: “Die totale Überwachung der Kommunikation bekommt nur, wer den Rechtsstaat aufgibt.” SZ, 2.10.2001, S.2
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Maximilian Westenthanner ist eine Gefahr “für die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland”. Für ihn war das neu. Erfahren hat er davon an der deutsch-schweizerischen Grenze. Als BGS-Beamte auf seiner Reise zum G-8-Gipfel nach Genua die Personalien überprüften, wies ihn eine Computerdatei als “Gewalttäter” aus. Die Folge: Ausreiseverbot nach Paragraf 7 Passgesetz. Wie war er in die Datei geraten? Im September vergangenen Jahres hatte sich Westenthanner am “Aufstand der Anständigen” beteiligt. Für exakt sechs Minuten – wie die Polizei penibel registrierte – hatte er auf einer Münchner Straße gesessen, über die ein ordnungsgemäß angemeldeter NPD-Aufmarsch ziehen sollte. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz war die Folge. Nach Zahlung von 300 Mark wurde es eingestellt. Trotzdem meldete die bayerische Polizei Maximilian Westenthanner, geb. am 20. 08. 1979 in Landshut, an das Bundeskriminalamt (BKA) – ein “Polithooligan” war geboren. – Das öffnet dem Überwachungsstaat aus Sicht parlamentarischer Kritiker Tür und Tor. – DIE ZEIT 37/2001
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Amnesty International kritisierte die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung, die doch sehr selektiv ist. Im Dialog mit mächtigen Ländern, wie etwa China, spielen sie nur eine untergeordnete Rolle. SZ, 26.5.2001, S.6
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Jahrelang wurde gegen 32 junge Passauer ermittelt, durchsucht, beschlagnahmt und abgehört—ohne Grund. Wer in der Lokalpresse darüber berichtet, riskiert seinen Job. Vorwurf an die Jugend: Bildung einer kriminelle Vereinigung. In Wirklichkeit wollten die Jugendlichen Widerstand gegen die Nazis (Passau ist eine beliebte Heimat für rechtsradikale Kongresse) leisten. Dafür mußte sich eine 16-jährige vor der Polizei ausziehen, Videokameras observierten Hauseingänge der Jugendlichen etc.
Der Spiegel 17/2001, S.48-50
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Friedrich Merz, CDU, fordert ein Verbot politischer Betätigung für Asylbewerber (= Einschränkung einiger unveräußerlicher Grundrechte) und die Beschränkung des Rechtswegs für Asylbewerber. Cem Özdemir, Bündnis 90/Grüne, lehnt diese Forderungen ab. Süddeutsche Zeitung, 27.2.2001, S.2
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Weltweit gibt es
Kindersklaven – Kindersoldaten

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“Kinder statt Inder”
forderte Rütters, CDU, Deutschland

60 Teilnehmer(innen) der Jahrestagung des Komitees für Grundrechte und Demokratie: Die Veränderungen in der Polizeiarbeit gehen fast durchgängig zu Lasten der bürgerlichen Freiheiten und der Grund- und Menschenrechte. taz, 18.9.2000, S.7
Amnesty International (ai) wies auf anhaltende Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik hin. Vor allem Abschiebehäftlinge werden häufig von Polizisten und Justizbeamten misshandelt. Süddeutsche Zeitung, 25.3.2000, Seite 7
“Bei dem Versuch, vor der Staatskanzlei ein Plakat aufzuhängen, das Ministerpräsident Edmund Stoiber als Afrikaner zeigt, sind vier Jusos eine Stunde lang festgehalten worden.” Die Aktion war genehmigt (in Deutschland muß der Gebrauch der Grundrechte genehmigt werden), trotzdem kam es zum Polizeieinsatz zur Verhinderung einer Meinungsäußerung. Süddeutsche Zeitung, 2.März 1999, S. L1
Jahresbericht der USA zur Lage der Menschenrechte
China gehört zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzern. Der Bericht führt auch zahlreiche Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Deutschland an: Übermäßiger Polizeieinsatz (“bayerische Art”, Max Streibl, CSU), Gewalt gegen Ausländern, Benachteiligung von Minderheiten.
Süddeutsche Zeitung, 27.Februar 1999, Seiten 2 und 8
Die Regierung Helmut Kohls “hat sich für viele Milliarden DM Immobilien und Betriebe … angeignet…” Sie trat damit voll in die Fußstapfen der SED Regierung. Die Täter: Theo Waigel, Wolfgang Schäuble, Helmut Kohl, Klaus Kinkel, Friedrich Bohl. Anzeige Süddeutsche Zeitung 24.12.1998 Seite 19
Heiner Geissler beklagte Denkverbote und mentale Bücherverbrennung. Er wurde von CDU/CSU heftig angegriffen, da er eine Zusammenarbeit mit der PDS nicht ausschloß. Süddeutsche Zeitung 14.12.1998
Tatsachen sind:
1) die CDU arbeitet in vielen Kommunen mit der PDS zusammen.
2) die CDU/CSU stimmt auch im Bundestag zusammen mit der PDS. Beispiel: Hochschulrahmengesetz.
3) die CDU/CSU/FDP Regierung deckte die unrechtmäßigen Enteignungen der SED voll und machte sich so zum Mittäter der Greuelherrschaft: siehe Notiz weiter oben.
CDU/CSU/SPD ernennen wieder zwei Verfassungsrichter. Münchner Merkur, 3.9.1998, S.4
Im Rechtsstaat herrscht Gewaltenteilung. In Deutschland bestimmt dagegen der Gesetzgeber die obersten Rechtssprecher.
“Die brutalsten Eingriff in die Substanz des Grundgesetzes fallen in seine (Bundespräsident Roman Herzog; H.H.) Amtszeit und in die seines Vorgängers: Die Abwertung des Asylgrundrechts und des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung.” Heribert Prantl zu 50 Jahre Grundgesetz, Süddeutsche Zeitung 2.9.1998, S.4
Der Bürger Bund Bonn bedauerte in einer Anzeige (Süddeutsche Zeitung 1.9.1998)
die Aufhebung des Gewaltenteilungsprinzips durch die Parteien, Art.20 II, 92 GG
die Beherrschung des Parlaments durch die Fraktions- und Parteiführungen, Art.21 I GG
die Aushöhlung der Unabhängigkeit der Abgeordneten, Art.38 I GG

Art.38 GG: “Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages … sind … an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.” Am 27.März 1998 stimmten 24 Abgeordnete der CDU und FDP entgegen ihrer Überzeugung. Sie wurden damit zu Verfassungsbrechern. Aber wie nannte Alois Glück, CSU, den Verfassungsbruch seiner Partei im Bayerischen Landtag? “Formfehler”